Gemäss Art. 12 der Volksschulverordnung ist der Stichtag der 30. Juni:
"1 Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in das obligatorische Kindergartenjahr ein." Es gibt aber eine Übergangsfrist (Art. 18 Abs. 1 b.Volksschulverordnung): "b. gestaffelte Einführung des neuen Stichtags bis Ende April im Hinblick auf das Schuljahr 2006/07, bis Ende Mai im Hinblick auf das Schuljahr 2007/08, bis Ende Juni im Hinblick auf das Schuljahr 2008/09". [Hugo Odermatt, Departementssekretär] |